Aargau pfeift Ärzte bezüglich Versandapotheken zurück

Aus der NZZ-Online.

Ärzte, die Aktionäre der Versandapotheke zur Rose AG sind, dürfen im Kanton Aargau künftig keine Medikamente mehr über diesen Vertriebskanal verkaufen. Dieser Versandhandel stelle eine Umgehung des Selbstdispensationsverbotes dar, hält das Aargauer Gesundheitsdepartement in einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid fest. Das Departement heisst damit eine Beschwerde der Aargauer Apotheker gut.

Was ist los in der Schweiz? In Deutschland gehören die Versandapotheken schon lange zur Tagesordnung und tragen deutlich zu tieferen Medikamentenkosten bei. Man muss unterscheiden zwischen dem Versandhandel und der Entstehung von Medikamenten-Versandhandel mit ausschließlich Ärzten als Eigentümern. Der Versandhandel muss in der Schweiz weiter liberalisiert werden.

Die Patiententaxe ist ein weiteres Problem. Viele Versandapotheken verzichten auf die Patiententaxe. Bei einigen Apotheken kann sich der Preis für das Medikament verdoppeln wegen der Patiententaxe. Die Patiententaxe wird z.T. auch dann verlangt, wenn der Kunde keinen Eintrag in das Patienten-Dossier wünscht. Die Stadelhofen-Apotheke verlangt z.B. keine Patiententaxe weil sie die Fragerei der Kunden leid ist und zuviel Zeit verliert.